| Finanzhilfe und Schulbeiträge |
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Den Privatschulen stehen i.d.R. drei Finanzierungsquellen zur Verfügung: die staatliche Finanzhilfe, der kommunale Schullastenausgleich und Schulbeiträge. In einigen Ländern sind Finanzhilfe und Schullastenausgleich verbunden. Da die Zuschüsse nur für Ersatzschulen gezahlt werden und nach den jeweiligen Landesregelungen auch nur einen Teil der Personal- und Sachkosten decken (i.d.R. zwischen 50 und 85 Prozent der Kosten vergleichbarer staatlicher Schulen) müssen die in der Regel gemeinnützigen Schulträger Beiträge für den Besuch der Schulen erheben. Die Zahlung des staatlichen Finanzausgleichs ist eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Rechtsverpflichtung des Staates zur Verwirklichung der vom Grundgesetz gewährleisteten Aufgabe eines vielfältigen öffentlichen Schulwesens und Garantie der verfassungsrechtlichen Wahlfreiheit der Eltern. Die Bereitschaft oder mangelnde Bereitschaft der Länder, diese Aufgabe zu erfüllen, hat direkten Einfluss auf die Höhe der Schulbeiträge, denn i.d.R. sind die Länder bemüht, den Finanzausgleich so niedrig wie möglich zu gestalten. Bildung kostet Geld - und Bildungspolitik wird in den meisten Ländern leider noch immer von den Finanzministerien gemacht.
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