| Verwendung öffentlicher Zuschüsse an Volkshochschulen überprüfen |
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| Freitag, 12. Januar 2007 um 16:59 Uhr | |||
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PRESSEMITTEILUNG Verzerrter Wettbewerb gegenüber privaten Bildungsanbietern Die Geschäftspraxis der Volkshochschulen gefährdet die Existenz privater Bildungsunternehmen und geht zu Lasten der Steuerzahler. Mit dieser Einschätzung reagiert der Verband Deutscher Privatschulen (VDP Nord) auf die in Lübeck von der CDU angeregte Diskussion um die Verwendung öffentlicher Mittel für VHS-Kurse. Nach Ansicht des Verbandes dienen die kritisierten Koch- und Bauchtanzkurse der persönlichen Lebensgestaltung und müssen nicht vom Staat subventioniert werden. In vielen Fällen, etwa bei Sprach- oder Computerkursen, zahlt der Staat nach Ansicht des Privatschulverbandes sogar doppelt: einmal durch die direkten Zuschüsse an die Volkshochschulen, zum anderen durch ausbleibende Steuereinnahmen aus privaten Sprach- und Computerschulen. „Obwohl der Bildungsauftrag der Volkshochschulen eigentlich eine allgemeine und politische Weiterbildung vorsieht, sind sie in den letzten Jahren zunehmend in die berufliche Erwachsenenbildung eingestiegen und umwerben gezielt Wirtschaftsunternehmen, denen sie Firmenkurse und individuell abgestimmte Schulungen anbieten“, sagt Dr. Georg M. Wiechelmann, Landesvorsitzender des VDP in Schleswig-Holstein. „Wegen ihrer subventionierten Preise profitieren die Volkshochschulen verstärkt auch von öffentlichen Ausschreibungen für Sprach- und Fortbildungskurse und drängen andere Wettbewerber vom Markt“ kritisiert der Lübecker Bildungsunternehmer. Der Verband Deutscher Privatschulen, dem über achthundert Weiterbildungseinrichtungen angehören, tritt auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung für die konsequente Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ein: Angebote des Staates in der Erwachsenenbildung nicht dort, wo private Unternehmen die Bedürfnisse abdecken. Damit korrespondiert die Forderung nach einer teilnehmer- und nicht trägerbezogenen Förderung. Die Qualität des Angebots und nicht die Zugehörigkeit zu begünstigten Trägergruppen sollte den Ausschlag bei der Wahl eines Fortbildungsangebots geben. Verantwortlich für den Inhalt: Christian Schneider, Geschäftsführer VDP Nord
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