| Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern |
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PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 11.03.2010 - Zu der heutigen Debatte im Schweriner Landtag über die Regelungen der Schülerbeförderung im neuen Schulgesetz erklärt der Landesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen (VDP Nord), Christian Schneider: „In keinem anderen Bundesland in Deutschland ist der Schulerfolg laut OECD so sehr von der sozialen Herkunft der Eltern abhängig wie in Mecklenburg-Vorpommern. Der Unwillen der Regierungskoalition, die Regelungen zur Schülerbeförderung zu ändern, zementiert diese soziale Diskriminierung. Die durch das neue Schulgesetz eingeführte Wahlfreiheit erlaubt nur den Besserverdienenden, eine nach Profil und pädagogischem Konzept geeignete Schule für ihre Kinder zu wählen.“ Schneider weiter: „Das Recht auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten muss für alle Schüler gleichermaßen gelten. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe. Ein Wettbewerb der Schulen verbessert die Qualität des Unterrichts. Örtlich zuständige Schulen, die ihre Schüler zugewiesen bekommen und sich dem Wettbewerb mit alternativen Angeboten nicht stellen müssen, werden sich weder verändern noch das Bildungswesen durch neue Impulse voranbringen.“ Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Verantwortlich für den Inhalt: Christian Schneider, Geschäftsführer VDP-Nord
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